Umsatzsteuer

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Mit der Version 9.5 kann auch eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden.

Mehrwertsteuer Steuersätze

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In der Baumansicht rechts können unter Einstellungen->Steuersätze die aktuell verfügbaren Steuersätze angezeigt werden. Hinterlegt sind die Steuersätze gültig zum 1.1.2022. Neben bekannten Umsatzsteuersätzen 7% und 19% sieht das System auch die Steuersätze 5,5% und 10,7% (ab 1.1.2022 9,5%) vor. Diese Steuersätze finden in der Regel nur Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft. Im Standard sind diese nicht aktiv.

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Durch Klick auf die Schaltfläche 'Öffnen' können Sie einen Steuersatz auf aktiv oder de-aktiv stellen.

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Sollte es eine Änderung der Steuersätze geben, kann über die Schaltfläche 'Neu' auch ein neuer Satz angelegt werden. Vorhanden Steuersätze können nicht gelöscht werden.

Aktivierung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer kann pro Mandant aktiviert werden.

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Klicken Sie dazu rechts in der Baumansicht auf Einstellungen->Mandant. Über die Schaltfläche 'Öffnen' in der Toolbar oben können Sie den Mandantensatz ändern. Setzen Sie das Häkchen bei 'Umsatzsteuer'.

Aktivierung der Umsatzsteuer bei bestimmten Konten

Die Umsatzsteuer kann pro Mandant und Konto aktiviert werden. Nicht alle Konten (Bsp. Zuschüsse) unterliegen der Mehrwertsteuer . Darum sollten nur die Konten aktiviert werden, d

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Klicken Sie dazu rechts in der Baumansicht auf 'Konten'. Über die Schaltfläche 'Öffnen' in der Toolbar oben können Sie das Konto ändern. Setzen Sie das Häkchen bei 'Umsatzsteuer'.

Umsatzsteuer Buchen

Wählt man beim Buchen ein Sachkonto mit aktiver Mehrwertsteuer, kann die Steuer ausgewählt werden.

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Im Journal wird der Mehrwertsteuersatz, die Mehrwertsteuer und der Nettobetrag zusätzlich angezeigt.

Umsatzsteuervoranmeldung

Mit Klick auf 'Drucken' in der Toolbar kann direkt im Journal eine Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal gedruckt werden.

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Komfortable Auswahl des Quartals für die Umsatzsteuervoranmeldung

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Der Ausdruck splittet die vorhanden Mehrwertsteuersätze und bildet die jeweilige Summen.

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Nach Druck Umsatzsteuervoranmeldung sollte der korrekte Druck mit 'JA' beantwortet werden.

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Ist die Umsatzsteuervoranmeldung für ein bestimmtes Quartal gedruckt, so werden die Buchungen verbucht und können nicht mehr geändert werden. Auch kann keine neue Buchung in dem jeweiligen Quartal mehr angelegt werden. Der Ausdruck kann jederzeit bis zum Jahresabschluss wiederholt werden.