Registrierkassenpflicht Österreich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. April 2016, 22:04 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Links
Festlegungen des BMF zu Detailfragen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
Informationen Bundesministerium für Finanzen
Informationen Wirtschaftskammer Österreich
Allgemein
Alle Registrierkassen in Österreich müssen ab dem 1.1.2017 mit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung versehen sein. Kiribati.Cash Registrierkassen werden mit Produkten von A-Trust ausgestattet.
Einstellungen
Jede Registrierkasse hat ein Datenerfassungsprotokoll (DEP). Eingabestationen können beliebig viele an eine Registrierkasse angeschlossen sein. Zum Signieren der Belege steht zumindest eine sicherer Sicherheitseinrichtung zur Verfügung. Verschiedene Unternehmen/Einrichtungen können sich weder eine Registrierkasse noch eine sichere Signaturerstellungseinheit teilen.
Kassen-ID
Innerhalb eines Unternehmens muss die Kassenid pro Registrierkasse eindeutig sein. Diese ist frei wählbar. Die ID sollte nicht zu lang sein. Beispiel: KIRI_ORGXY_001
AES-Schlüssel
Mit diesem Verschlüsselungsverfahren wird der Summenspeicher des Beleges verschlüsselt. Diese ist frei wählbar, muss aber bei der Registrierung der Kasse bei FinanzOnline mit angegeben und darf dann nicht mehr verändert werden.